
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) widerruft zum 17. März 2021 die Zulassung aller Pflanzenschutzmittel, die den Wirkstoff Bromoxynil enthalten. Grund für die Widerrufe ist, dass die EU-Genehmigung für den Wirkstoff Bromoxynil nicht erneuert wurde.
Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
Bromotril 225 EC
Profi Bromoxy 225
Zeagran ultimate
Nagano
Buctril
Sabel
Certrol B
Lotus BMX
Bromoxynil 235
Caracho 235
B 235
Bo 235
UP BMX
Scooter
Profi Bromo 235
Es gilt eine Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021. Diese Fristen ergeben sich aus dem Pflanzenschutzgesetz und der korrigierten Durchführungsverordnung (EU) 2020/1276. Nach Ende der Aufbrauchfrist sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig.
Die Widerrufe gelten mit denselben Fristen auch für zugehörige Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels.
Für einige Pflanzenschutzmittel ist die Zulassung bereits durch Zeitablauf beendet. Ein Widerruf ist daher nicht notwendig. Auch für diese Pflanzenschutzmittel gilt die o. g. Abverkaufs- und Aufbrauchfrist bis 17. September 2021 sowie die Entsorgungspflicht. Es handelt sich um folgende Pflanzenschutzmittel:
Profi Bromoxynil
Gigant
Xinca
Curol B
Profi Bromoxynil
(Stand: 11.12.2020 Quelle: BVL)